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   OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20   

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OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2023,10604)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2023 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2023,10604)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2023,10604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Haftungsabwägung, Eisenbahnunfall, Kollision mit einem auf den Gleisen stehenden Gelenkbus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; BGB § 823; BGB § 831; HPflG § 13; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 4; StVO § 19
    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Unfall; Gleise; Bahnübergang; Schienen; Eisenbahn; Betriebsgefahr; Gefährdungshaftung; Zur Haftungsabwägung bei einem Eisenbahnunfall (hier: Kollision mit einem auf den Gleisen stehenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 19 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einer Eisenbahn auf einem gesicherten Bahnübergang

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Haftungsabwägung bei einem Eisenbahnunfall - Kollision mit einem auf den Gleisen stehenden Gelenkbus

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (48)

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang -

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    In die gemäß § 17 Abs. 1, 2, 4 StVG vorzunehmende Haftungsabwägung, die der Abwägung aus §§ 4, 13 HPflG vorgeht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015, 6 U 145/14 , Rn. 32 mwN, juris), ist, soweit es Verschuldensvorwürfe anbelangt, lediglich auf Beklagtenseite ein Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1 Nr. 4 ; 19 Abs. 3 StVO einzustellen (aa).

    Sie stellt insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49 mwN; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36, beide juris).

    Ohne den Zugbetrieb wäre es nicht zu dem streitgegenständlichen Unfall gekommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 37, juris).

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 1173/20

    Wirkungen eines Anerkenntnisses im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (VI ZR 1173/20) hat die Klägerin zu tragen.

    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 1173/20 - das Senatsurteil insoweit aufgehoben, als der den anerkannten Betrag von 20.759,49 EUR übersteigende Berufungsantrag nicht beschieden worden sei.

    Eine Abänderung dieses Ausspruchs ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 1173/20 - nicht erfolgt.

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt ( BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01 , Rn. 10, juris).

    Sie erfordert eine Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln ( BGH, Urteile vom 5. Dezember 1966 - II ZR 174/65 , VersR 1967, 127; vom 5. April 1989 - IVa ZR 39/88 , VersR 1989, 840, 841 und vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01 , VersR 2003, 364, 365 ; Römer, VersR 1992, 1187, 1190 f. ; BGH, Urteil vom 15. Juli 2014 - VI ZR 452/13 , Rn. 17, juris).

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    BGH NJW 1981, 1603).

    Maßgebend können also nur die Erkenntnisse sein, die zu der Zeit bestanden, als eine Schadensabwendung in Betracht kam (BGH NJW 1981, 1603 [BGH 17.03.1981 - VI ZR 191/79] [BGH 17.03.1981 - VI ZR 191/79] ; Ulber, in: Erman BGB, Kommentar, 16. Aufl. 2020, § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners, Rn. 24 mwN).

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Zum andern können jedoch aus entsprechenden Gründen auch der Geschädigte und einer der Schädiger als Einheit einem anderen Schädiger gegenüberstehen (Zurechnungseinheit oder Tatbeitragseinheit, vgl. z.B. BGHZ 61, 213, 218 ; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129 ; vom 18. April 1978 - VI ZR 81/76 - VersR 1978, 735, 736 und vom 5. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 - VersR 1983, 131 ).

    Sie haben sich in der Schaffung und Aufrechterhaltung der gefährdenden Verkehrslage zusammengefunden und werden daher als Zurechnungseinheit betrachtet ( BGH, Urteil vom 18. September 1973 - VI ZR 91/71 , Rn. 16, juris).

  • OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw;

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Der Senat sieht bei dem oben beschriebenen und zwischen den Parteien unstreitigen Sicherungssystem, das hauptsächlich auf einer schnellen Reaktion des Triebfahrzeugführers basiert, ein hohes Betriebsrisiko, das sich vorliegend auch verwirklicht hat (vgl. hierzu: Senatsurteile vom 31. Januar 2023 - 14 U 133/22 und vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , beide juris).

    Sie stellt insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49 mwN; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36, beide juris).

  • BGH, 05.12.1966 - II ZR 174/65

    Begriff der einfachen und der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Sie erfordert eine Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln ( BGH, Urteile vom 5. Dezember 1966 - II ZR 174/65 , VersR 1967, 127; vom 5. April 1989 - IVa ZR 39/88 , VersR 1989, 840, 841 und vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01 , VersR 2003, 364, 365 ; Römer, VersR 1992, 1187, 1190 f. ; BGH, Urteil vom 15. Juli 2014 - VI ZR 452/13 , Rn. 17, juris).

    Das Gericht hat stets im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens den jeweiligen Sachverhalt zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1966 - II ZR 174/65 , Rn. 9 ff., juris: Im dortigen Fall stellte das Überfahren eines Blinklichts vor einem Bahnübergang durch einen LKW infolge schlechter Sicht, was die Kollision mit einem Zug zur Folge hatte, keine grobe Fahrlässigkeit dar).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2020 - L 14 U 10/16
    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    In dem Senatsurteil vom 21. Dezember 2016 - 14 U 10/16 (Anlage K13), auf das sich die Klägerin bezieht, legte der Senat dem dortigen LKW-Fahrer gleich mehrere Verstöße zur Last, die in einer Gesamtbetrachtung als grob fahrlässig gewertet wurden.

    Es besteht auch keine Divergenz zu der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 21. Dezember 2016 - 14 U 10/16.

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen ( BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 , Rn. 8, juris).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
    Ein diesbezüglicher Rechtsbindungswille der Haftpflichtversicherung für die Beklagte zu 3 ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, zumal es für eine Haftpflichtversicherung auch keinen Grund gibt, eine neue selbstständige - unabhängig von einer eventuell geschuldeten - Verpflichtung einzugehen (hierzu: BGH, Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 293/05 , Rn. 9, juris).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

  • BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 34/00

    Einhaltung des medizinischen Standards

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 14 U 133/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Pkw mit schweren

  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00

    Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08

    Haftung für einen Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn: Verschulden durch

  • BGH, 18.10.2022 - VI ZR 1177/20

    Verjährung bezüglich des übergangenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld und Kosten

  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 248/98

    Nichtausführung eines Teils der vereinbarten Leistung beim Pauschalpreisvertrag

  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

  • KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision einer Straßenbahn mit einem auf

  • OLG Hamm, 15.06.2015 - 20 U 79/15

    Bereicherungsanspruch; Abrechnung; Korrektur

  • BGH, 26.04.1966 - VI ZR 221/64

    Ausgleichspflicht von Fahrer und Halter desselben Kraftfahrzeugs gegenüber einem

  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76

    Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch

  • OLG Oldenburg, 23.04.1999 - 13 U 1/99

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Verkehrssicherungspflicht; Bahnübergang;

  • BGH, 05.10.1982 - VI ZR 72/80

    Mitverschuldensausgleich - Gesamtschuld - Haftung - Zurechnung - Kinder - Kfz -

  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 1 U 102/13

    Haftung eines Bundeslandes bei Kfz-Unfall: Kollision eines Pkws mit einem

  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 210/72

    Umfang der Minderung der Schadensersatzpflicht durch ein Mitverschulden -

  • OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 25 U 64/84
  • BGH, 28.06.1968 - I ZR 142/67

    Begrenzung der persönlichen Haftung der Kläger als Gesellschafter durch den

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

  • OLG Celle, 12.05.2021 - 14 U 189/20

    Voraussetzungen der Haftung des Halters eines zwei Stunden nach

  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Eisenbahn- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen bilden grundsätzlich eine Haftungs- und Zurechnungseinheit (Senat, Urteil vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 ).

    In die gemäß § 17 Abs. 1, 2, 4 StVG vorzunehmende Haftungsabwägung, die der Abwägung aus §§ 4, 13 HPflG vorgeht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , Rn. 40 mwN, juris), ist, soweit es Verschuldensvorwürfe anbelangt, auf Beklagtenseite ein Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1 Nr. 4 ; 19 Abs. 3 StVO einzustellen.

    Im Hinblick auf die Erörterungen in der mündlichen Verhandlung ist insofern festzuhalten, dass hier ein entscheidender Unterschied etwa im Vergleich zu dem Fall besteht, den der Senat mit Urteil vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , zu entscheiden hatte.

    Ein Verschulden im Bereich der Streithelferin der Klägerinnen wäre nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , jew. juris) der Klägerin zu 2) zuzurechnen und damit im Ergebnis auch bei der Klägerin zu 1) zu berücksichtigen.

    Soweit der Senat in jüngster Vergangenheit Bahnübergangsunfälle zu entscheiden hatte ( Urteile vom 31. Januar 2023 - 14 U 133/22 , vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , jew. juris), unterscheidet sich der vorliegende Fall insofern, als in jenen Fällen andere Sicherungsanlagen bestanden bzw. besondere Umstände den streitgegenständlichen Bahnübergang betreffend vorlagen.

    (aa) Diese hohe Betriebsgefahr rührt zunächst aus der besonderen Gefahrenträchtigkeit des Zugverkehrs (vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , Rn. 64, juris).

    Denn sie stellen insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteile vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49, und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , Rn. 73; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36; jew. juris).

    Ohne den Zugbetrieb wäre es nicht zu dem streitgegenständlichen Unfall gekommen (vgl. und noch näher u.a. Senat, Urteil vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , Rn. 74f. mwN, juris).

  • OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22

    Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld;

    Auch ein gefahrenträchtiger Verkehrsvorgang oder eine den konkreten Verkehrsvorgang beeinflussende schwierige Örtlichkeit kann die Betriebsgefahr erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - VI ZR 352/03, Rn. 35, juris; Senat Urteil vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20, Rn. 63, juris) Maßgebend sind zudem Fahrzeuggröße, Fahrzeugart, Gewicht, Fahrzeugbeschaffenheit sowie typische Eigenschaften im Verkehr, Beleuchtung, Fahrgeschwindigkeit (vgl. Kuhn in: Buschbell/Höke, MAH StraßenVerkehrsR, 5. Auflage, § 23 Haftungsrecht und Beweisfragen Rn. 337).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23456
OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,23456)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.08.2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,23456)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. August 2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,23456)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

    Antragstellung durch Bezugnahme auf die Klageschrift; Urteilsergänzung bei

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Die Möglichkeit der Urteilsergänzung ist daher überhaupt nur dann eröffnet, wenn das Urteil versehentlich lückenhaft ist, es sich als ergänzungsbedürftige Teilentscheidung darstellt (BGH aaO); nicht dagegen, wenn ein prozessualer Anspruch bewusst nicht beschieden worden ist (BGH, Urteil vom 16.12.2005, V ZR 230/04 -), mag dies auch auf einem Rechtsirrtum beruhen (zB BGH, Beschluss vom 05.03.2019, VIII ZR 190/18 -).

    Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof klargestellt, dass in den Fällen, in denen das Gericht bewusst über einen Anspruch nicht entschieden hat - auch wenn es davon ausging, dass der Anspruch nicht (mehr) rechtshängig war - keine Urteilsergänzung, sondern nur ein Rechtsmittel zulässig ist (BGH, Urteil vom 05.03.2019, VIII ZR 190/18 -).

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Die Möglichkeit der Urteilsergänzung ist daher überhaupt nur dann eröffnet, wenn das Urteil versehentlich lückenhaft ist, es sich als ergänzungsbedürftige Teilentscheidung darstellt (BGH aaO); nicht dagegen, wenn ein prozessualer Anspruch bewusst nicht beschieden worden ist (BGH, Urteil vom 16.12.2005, V ZR 230/04 -), mag dies auch auf einem Rechtsirrtum beruhen (zB BGH, Beschluss vom 05.03.2019, VIII ZR 190/18 -).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Die Norm dient allein der Ergänzung eines lückenhaften Urteils (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000, 1 BvR 2077/99 -; BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 29/09 -), nicht hingegen der Richtigstellung eines falschen Urteils (BGH aaO).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 149/02

    Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht im Wege des Ergänzungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Für ein Ergänzungsurteil ist nur Raum, wo sonst nach Rechtskraft des mangelhaften Urteils ein Anspruch weder zugesprochen noch abgewiesen wäre, dem Fordernden also allenfalls die Möglichkeit eines neuen Rechtsstreits offen stünde (BGH, Urteil vom 05.02.2003, IV ZR 149/02 -), denn durch eine solche Auslassung ist er nicht iS des Rechtsmittelrechts beschwert (BGH, Urteil vom 27.11.1979, VI ZR 40/78 -).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Für ein Ergänzungsurteil ist nur Raum, wo sonst nach Rechtskraft des mangelhaften Urteils ein Anspruch weder zugesprochen noch abgewiesen wäre, dem Fordernden also allenfalls die Möglichkeit eines neuen Rechtsstreits offen stünde (BGH, Urteil vom 05.02.2003, IV ZR 149/02 -), denn durch eine solche Auslassung ist er nicht iS des Rechtsmittelrechts beschwert (BGH, Urteil vom 27.11.1979, VI ZR 40/78 -).
  • KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16

    Urteilsergänzungsantrag: Verwerfung eines Antrags auf Ergänzung des

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Im Ergebnis zutreffend führt auch das Kammergericht (Beschluss vom 31.10.2018, 21 U 24/16 aus, dass die Ablehnung eines Antrags auf Urteilsergänzung nicht stets die Entscheidung durch Urteil nach mündlicher Verhandlung erfordert.
  • BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 2077/99

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2020 - 14 U 36/20
    Die Norm dient allein der Ergänzung eines lückenhaften Urteils (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000, 1 BvR 2077/99 -; BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 29/09 -), nicht hingegen der Richtigstellung eines falschen Urteils (BGH aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.07.2020 - 14 U 36/20   

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OLG Celle, 21.07.2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,25721)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,25721)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,25721)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 1173/20

    Wirkungen eines Anerkenntnisses im Berufungsverfahren

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil (vom 21. Juli 2020 - 14 U 36/20) in juris veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.07.2020 - 14 U 36/20   

Zitiervorschläge
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OLG Celle, 27.07.2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,80029)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.07.2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,80029)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 14 U 36/20 (https://dejure.org/2020,80029)
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